Guten Tag,
mit dieser zweiten Ausgabe führen wir unseren Newsletter für Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen der Median-Unternehmensgruppe fort. Mit den vorgestellten Publikationen und Informationen wollen wir Sie bei den Aufgaben des betrieblichen Gesundheitsmanagements und in der Qualitätssicherung des Arbeit- und Gesundheitsschutzes ihrer Mitarbeiter unterstützen.
Zur Zeit wird sicherlich auch in Ihrer Einrichtung das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung diskutiert, nach der zukünftig die gesamte Arbeitszeit der Mitarbeiter aufzuzeichnen ist. Wenn bisher – wie im Arbeitszeitgesetz §16 Abs. 2 S.1 vorgeschrieben – lediglich Überstunden und Mehrarbeit sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen erfasst werden, muss sich der Arbeitgeber darauf einstellen, in Kürze ein angepasstes Zeiterfassungssystem einzuführen. Wir werden Sie über dieses Thema auf dem Laufenden halten.
MAICON Klick! Ausgabe 2/2019 ist als PDF-Datei in den Anhang dieser E-Mail gestellt. Wir hoffen, die in unserem Newsletter aufgeführten Web-Informationen finden auch diesmal Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Meier
Geschäftsführer der MAICON GmbH